AGBS
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Firma RS Seilhandwerk Felix Burckhardt
Brandstr. 11a
04277 Leipzig
1. Vertragsabschluss
Sämtliche Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund der nachstehenden Bedingungen. Abweichende Gegenbestätigungen des Auftraggebers sind für Firma RS Seilhandwerk Felix Burckhardt, im folgenden Auftragnehmer, unverbindlich, auch wenn Ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Mit der Erteilung des Auftrages erkennt der Auftraggeber diese Geschäftsbedingungen an.
2. Angebotsinhalt und Angebotsfrist
Der Auftraggeber ist für die Vollständigkeit der Informationen, die er dem Auftragnehmer vor der Erstellung des Kostenvoranschlages unaufgefordert zukommen lässt, verantwortlich und haftet für ihre Richtigkeit. Bei abweichenden Bedingungen, welche zu Verzögerung oder nicht Aufnahme der Arbeiten führt, behält sich der Auftragnehmer vor, Anfahrtskosten in Höhe von 0,50 Euro/Km sowie 25% des Auftragsvolumens in Rechnung zu stellen. Zu einem Vertragsabschluss kommt es, sobald der Auftraggeber dem Auftragnehmer schriftlich (Brief, E-Mail) mit der Ausführung der Arbeiten beauftragt. Jedes Angebot hat eine Gültigkeit von 31 Tagen, beginnend mit dem darauf angeführten Datum. Im Angebot nicht enthalten sind die Kosten für das Entfernen von Hindernissen im Arbeitsbereich, die sich unerwarteterweise dort befinden, sowie die Kosten für Absperrungen und Beschilderungen und für Verkehrsleitmaßnahmen, sofern nicht explizit angeboten.
3. Genehmigungen und Zugang
Vor Beginn der Ausführung der Arbeiten hat der Auftraggeber alle notwendigen und gesetzlich vorgeschriebenen Genehmigungen und Bewilligungen einzuholen. Der Auftraggeber haftet für alle Kosten, die dem Auftragnehmer durch ein Fehlen nicht oder nicht vollständig eingeholter Genehmigungen oder Bewilligungen entstehen. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die Vollständigkeit und Richtigkeit von Genehmigungen und Bewilligungen zu überprüfen. Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer für den Zeitraum der Leistungsdurchführung eine geeignete Zugangsmöglichkeit zum Arbeitsbereich unentgeltlich zur Verfügung. Für angemessene Arbeitsfreiheit ist durch den Auftraggeber zu sorgen.
4. Ausführungsfristen
a. Die vom Auftragnehmer genannten Ausführungsfristen oder -zeiten sind nicht Vertragsbestandteil, sondern stellen nur eine Empfehlung bzw. Schätzung dar, außer es wird ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
b. Bei höherer Gewalt oder unvorhersehbaren Ereignissen verlängern sich die Ausführungsfristen angemessen oder werden neu vereinbart.
c. Aus Gründen der Unfallverhütung arbeiten wir nicht bei Dauerregen, Schnee, Eis, Reif.
d. Falls der Auftragnehmer selbst in Verzug gerät, darf der Auftraggeber eine 30-tägige Nachfrist setzen. Nach Ablauf dieser Nachfrist kann er vom Vertrag zurücktreten, falls noch nicht innerhalb der Frist mit der Ausführung begonnen wurde.
e. Zur Abwendung von Schäden an Lebensstätten und erheblichen Störungen von geschützten Arten können Arbeiten vorübergehend eingestellt werden. Dies kann zu Terminverschiebungen oder Nichtdurchführung des Auftrags führen.
5. Mehrarbeit
Soll mehr Arbeit geleistet werden, als im Auftrag beschrieben ist, bedarf es der ausdrücklichen und schriftlichen Auftragserweiterung des Auftraggebers.
6. Haftungsausschluss
Der Auftragnehmer haftet nur für von grob fahrlässig verursachte Schäden sowie Schäden an Körper und Gesundheit. Bagatellschäden und Ansprüche Dritter werden ausdrücklich von der Haftung ausgeschlossen.
7. Zahlungsvereinbarungen
Die vom Auftragnehmer verrechneten Leistungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu bezahlen. Bei Überschreitung dieser Frist muss der Auftraggeber bankübliche Zinsen, Mahngebühren und die dem Auftragnehmer erwachsenen Kosten zahlen. Nicht bezahlte Waren bleiben bis zur Bezahlung unser Eigentum.
8. Salvatorische Klausel
Sollte ein Vertragsbestandteil nichtig sein, soll davon nicht der ganze Vertrag betroffen sein. An die Stelle des betreffenden Teils soll eine für beide Vertragspartner günstige Regelung treten.
Gerichtsstand ist Leipzig
Stand: 01. 02. 2025
